Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Handhabung Leinenbeutel | 21 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 642236 |
Datum | 28.08.2010 18:05 MSG-Nr: [ 642236 ] | 6172 x gelesen |
Atemschutzüberwachung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo!
Geschrieben von Bernhard Glas- eine Unpassierbarkeit des Angriffsweges (Treppenhaus durch Trümmer, etc)
- massive Brandausbreitung ins Treppenhaus (und ich bin ein paar Etagen darüber)
Wenns ein Angriffsweg ist, dann komme ich durch den nicht rein und nehme einen anderen. Spätestens wenn ich dazu nach oben möchte und ein zweiter Treppenraum nicht vorhanden ist, dann fiele mir da eher die Leiter ein als der Aufstieg mit Feuerwehrleine und Enterhaken.
Falls Du dagegen Rückzugsweg meinst: Auch das Bayerische Innenministerium sieht da meines Wisens Leitern vor und keine Leinen:
Innenministerium Bayern
Geschrieben von Bernhard Glas- massive Brandausbreitung ins Treppenhaus (und ich bin ein paar Etagen darüber)
Siehe oben bzw. Sonderbauordnung in Sachen 2. Treppenraum oder Sicherheitstreppenraum.
Geschrieben von Bernhard Glas- Luftmangel (der Weg durch verrauchte Treppenhaus wäre zu lang und oder zu riskant) Es ist klar, dass so etwas nicht vorkommen soll / darf, aber wo Menschen sind passieren Fehler.
Einzelne ja. Dass TF. ASÜ und GF nicht aufpassen ist aber etwas viel des Guten.
Abgesehen davon gibt es dann Leitern.
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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