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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaEisemann Akku für HSE519 Beiträge
AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen642385
Datum29.08.2010 14:16      MSG-Nr: [ 642385 ]5325 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Florian Würriehausen"nun habe ich hier schon wieder zwei Akkus vom HSE 5 liegen welche defekt sind. Da dieses bei uns ständig passiert wollte ich mal wissen ob ihr eine Möglichkeit wisst wie mann die Dinger auseinander bekommt. "

Externe Ladung oder im Auto?

Ich würde da grundsätzlich viel mehr Energie in die Erforschung der Ursachen stecken, weil das ziemlich sicher nicht, am Akku des HSE liegen dürfte... vgl. zur Ladetechnik zig Diskussionen hier und
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatzfahrzeuge_-_technik.html

Also:
1. Ladehalterung prüfen.
2. Ladespannungen prüfen!
3. 2. bei diversen Ladesituationen (ganz voll, ganz leer, Spannungsversorgung der Ladestation - auch wenn die im Gerätehaus steht, kanns da Spannungsschwankungen geben, weil das ganze Netz zu "dünn" ist...)
Ich geb da Uli recht.

Trotzdem meine Fragen noch dazu:

Wie oft sind die Lampen im Gebrauch bzw. wie oft werden sie komplett ent- und wieder geladen?
Welches Gerät verwendet ihr dazu?

Bei uns werden die HSE Lampen monatlich einmal im Fahrzeug gewartet, sprich Lade-/Entlade-Modus in der Fahrzeughalterung.
Und zusätzlich einmal jährlich an dieses Gerät gehängt. Anschließend wird die Kapazität in % auf der Lampe gekennzeichnet um eine Übersicht zu haben. Weiterhin sondern wir Akkus mit einer Kapazität unter 60% aus, da die Einsattzdauer nicht mehr rentabel ist. Wenn die Akkus die Kapazität nicht beim ersten Ladezyklus am gennannten Gerät erreicht wird dies so lange wiederholt bis keine Steigerung mehr raus zu holen ist. ( immernoch unter 60% = Entsorgung).


MKG Christian

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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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 29.08.2010 11:29 Flor7ian7 W.7, Gleichen
 29.08.2010 13:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.08.2010 14:16 Chri7sti7an 7M., Maintal
 29.08.2010 14:43 Flor7ian7 W.7, Gleichen
 29.08.2010 15:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.08.2010 16:13 Flor7ian7 W.7, Gleichen
 29.08.2010 17:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.08.2010 17:54 Flor7ian7 W.7, Gleichen
 29.08.2010 18:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.08.2010 18:12 Flor7ian7 W.7, Gleichen
 29.08.2010 18:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.08.2010 18:59 Flor7ian7 W.7, Gleichen
 29.08.2010 19:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.08.2010 19:08 Sven7 R.7, Brakel
 29.08.2010 19:22 Flor7ian7 W.7, Gleichen
 29.08.2010 19:36 Sven7 R.7, Brakel
 30.08.2010 19:25 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 30.08.2010 19:51 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 30.08.2010 18:50 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal

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