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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | BAI Sonderfahrzeuge GmbH: Betriebschließung und Kündigung der Mitarbei | 32 Beiträge | ||
Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 643057 | ||
Datum | 02.09.2010 23:45 MSG-Nr: [ 643057 ] | 15721 x gelesen | ||
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Hallo Forum, Geschrieben von ---Heinz Baumann--- Das wird dann wohl BAI Italien übernehmen. Und das ist dann letztendlich das Ergebnis unserer "Europaweiten Ausschreibungen". Der "ehrenamtliche" Gerätewart einer Freiwilligen Feuerwehr muß seine Gewährleistungsansprüche in Italien anmelden und abwickeln. Nichts gegen Europa, aber warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nahe ? Die Ausschreibung eines Feuerwehrfahrzeuges kann man auch Heute noch "steuern" und "beeinflussen". Man muß nur den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einhalten und der ist wie bei den "Europäischen Normen" im Gegensatz zu unseren früheren "DIN-Normen" sehr weit gefasst. Wichtigster Begriff: "oder gleichwertig". Dann liegt die Nachweispflicht über die "Gleichwertigkeit" beim "unerwünschten" Hersteller und Angaben über Produkt- bzw. Herstellerbezeichnungen sind in der Ausschreibung zulässig. Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | ||||
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