Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | BAI Sonderfahrzeuge GmbH: Betriebschließung und Kündigung der Mitarbei | 32 Beiträge |
Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 643092 |
Datum | 03.09.2010 10:33 MSG-Nr: [ 643092 ] | 15011 x gelesen |
Infos: | 20.01.11 BAI-Stellenangebot: Mitarbeiter/in Back Office (Industriekaufmann/-frau) 02.09.10 BAI Sonderfahrzeuge GmbH: Betriebschließung und Kündigung der Mitarbeiter
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Hallo Forum,
Geschrieben von ---Chriti@n--- Ich würde im Zweifel diese wenigen Dinge aus der Ausschreibung herausnehmen und in einer separaten Ausschreibung beschaffen. Dann landet man nämlich im Unterschwellenbereich und da ist das mit VOL/A 2009 seit 10.06.2010 möglich.
Auch keine optimale Lösung. Um den Zuschuß zu bekommen muß ich dann doch die Strahlrohre etc. zweimal kaufen, damit das Fahrzeug die vollständige DIN-Beladung hat.
Die Aufsplittung einer Fahrzeug-Ausschreibung (z.B. Beladung und Fahrgestelle seperat), so dass man unter den Schwellenwert kommt ist aber auch nicht zulässig.
Ich bleibe dabei: Geräte genau beschreiben (mit Hersteller, Typbezeichnungen) und den Zusatz "oder gleichwertig". Dann wissen die Anbieter was man haben möchte. Wenn sie dann alternative Geräte anbieten müssen sie bei den Vergabekriterien mit Nachteilen rechnen. Die müssen ja bekanntlich nicht veröffentlich werden (bzw. das Ergebnis davon). Und bei den Vergabekriterien kann ich auch für Redundanz, Ersatzteilversorgung, etc. Punkte vergeben. Hier hat dann die Feuerwehr die besten Steuermöglichkeiten. Man muß nur die Punkte für den Preis so gering wie möglich (mind. 1/3) halten. Das hilft übrigens auch gegen einen Anbieter wie BAI.
Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker
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