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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Blaulicht | 47 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 643142 | ||
Datum | 03.09.2010 22:36 MSG-Nr: [ 643142 ] | 16374 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Ein Blaulicht auf dem TSA ist nicht zulassungsfähig, weil Sondersignalanlagen nur in Kraftfahrzeugen eingebaut werden dürfen (§ 52 (3) StVZO). Eine Sondersignalanlage (Blaulicht und Einsatzhorn, nur zusammen [§ 55 (3) StVZO]) sollte auf einem Traktor der Feuerwehr zulassungsfähig sein, weil nicht nach der Kraftfahrzeugart unterschieden wird. Für private Zugfahrzeuge sollte es möglich sein, eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für das Führen einer Sondersignalanlage zu erhalten, die auf die Einsatztätigkeit beschränkt sein kann. Im Fall einer solchen Beschränkung kann eine abnehmbare Kompaktanlage verwendet werden. | ||||
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