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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Blaulicht | 47 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 643149 | ||
Datum | 03.09.2010 23:53 MSG-Nr: [ 643149 ] | 16020 x gelesen | ||
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Mahlzeit. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ist doch auch Wurst! Pack wie Christian gesagt hat eine oder zwei gelbe Rundumkennleuchten mit Batteriebetrieb erzielen i. S. Absicherung ebensolche Dienste! Es geht doch um die Sicherheit! Oder ? Oder. Der OP hatte nach der rechtlichen Seite gefragt, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Da muss man dann mit den gelben Rundumkennleuchten auch etwas aufpassen. Wer die haben darf, steht gleich zwei Absätze nach den blauen Fackeln in Absatz 4 des §52 StVZO. Zulässig können (im Stand) Warnleuchten nach §53 Absatz 3 (im Grunde auch solche nach Absatz 1) sein. Die sind aber von Zulassung und Warnwirkung eine ganz andere Baustelle als Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht)... Gruß, Henning | ||||
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