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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Blaulicht | 47 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 643154 | ||
Datum | 04.09.2010 00:47 MSG-Nr: [ 643154 ] | 15709 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Lars Behning Das mit der anderen Baustelle würde ich so nicht sagen. Verschiedene nach § 53a StVZO zugelassene Warnleuchten namhafter Hersteller unterscheiden sich technisch nicht wirklich von den "normalen" Kennleuchten. Ich meinte mich an (deutlich unterschiedliche) Maximalleistungen für die Leuchtmittel zu erinnern. Nach kurzem Überfliegen der zuständigen TA lässt sich das aber wohl nicht halten. Geschrieben von Lars Behning Also mit Sicherheit eine Alternative und man ist rechtlich definitiv auf der sicheren Seite, wenn um die Absicherung des stehenden Fahrzeuges geht. Bei geeigneter Auswahl der Warnleuchten widerspreche ich dem deswegen nicht. Gruß, Henning | ||||
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