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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Blaulicht | 47 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern | 643310 | ||
Datum | 05.09.2010 22:46 MSG-Nr: [ 643310 ] | 14581 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Blaues Blinklicht ist definitiv den BOS vorbehalten. Verwendet ein "Zivilist" diese Sondersignalfarbe ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird geahndet. Auch eine blaue Rundumkennleuchte auf einem TSA ist grundsätzlich alleine nicht zulässig, wenn dies nicht mit Ausnahmegenehmigung genehmigt wurde. Desweitern ist blaues Blinklicht ohne zusätzlich installiertes Signalhorn nicht zulässig. Ist beides installiert, wird noch eine "Blaulichtgenehmigung" von der zuständigen Regierung und vom Landratsamt benötigt um es betreiben zu dürfen. Blaulichter auf TSA werden halt von der Polizei geduldet. | ||||
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