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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Blaulicht | 47 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 643424 | ||
Datum | 06.09.2010 16:13 MSG-Nr: [ 643424 ] | 14332 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Philip Günther Naja also so:Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete (Kraftfahrzeuge oder) Anhängefahrzeuge für Kraftfahrzeuge Natürlich nicht. Die Menge der Feuerwehrfahrzeuge schneidet sowohl die Menge der Kraftfahrzeuge als auch die Menge der Anhänger für Kraftfahrzeuge. Die Eigenschaft "Feuerwehrfahrzeug" ändert nichts an der Zugehörigkeit zu einer der beiden Mengen, das ist eine zusätzliche Eigenschaft. Die Menge der Feuerwehrfahrzeuge nicht nicht auch Teilmenge einer der beiden o.g. Mengen ist, ist eine leere Menge. (*) Die Schnittmenge der Mengen "Kraftfahrzeug" und "Anhänger für Kraftfahrzeug" ist allerdings eine leere Menge (den Sonderfall des Schleppens mal nicht berücksichtigt, weil der etwas komplizierter ist...). (*) Es gibt also bei der Feuerwehr auch Fahrzeuge, die keine Feuerwehr-Fahrzeuge im Sinne der genannten Vorschrift sind. Diese Fahrzeuge können auch Kraftfahrzeuge oder Anhänger für Kraftfahrzeuge sein. Oder auch ander Fahrzeuge... Eigentlich ganz einfach, nur etwas Mengenlehre :-)) Gruß, Henning | ||||
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