News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Blaulicht | 47 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 643450 | ||
Datum | 06.09.2010 18:36 MSG-Nr: [ 643450 ] | 14111 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Geschrieben von Neumann Thomas durch das Blaulicht würden sich aber auch die Anforderungen an den Trekkerfahrer ändern, oder? Grundsätzlich schon. Erstmal greifen dann die je nach Bundesland vorhandenen (dienstrechtlichen) Vorschriften für Einsatzfahrer. Andererseits könnten im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung weitere Auflagen gemacht werden. Wirklich anders wird es, wenn es sich um einen Feuerwehr-eigenen Schlepper handelt. Dann fallen alle Erleichterungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erstmal weg. Baut man das Blaulicht einfach ohne Beachtung der Rechtsgrundlagen an, muss der Fahrer noch die Bedingung "hängt nicht an seiner Fahrerlaubnis" erfüllen ;-) Gruß, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|