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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Blaulicht | 47 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 643458 | ||
Datum | 06.09.2010 20:37 MSG-Nr: [ 643458 ] | 14103 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning Koch Baut man das Blaulicht einfach ohne Beachtung der Rechtsgrundlagen an, muss der Fahrer noch die Bedingung "hängt nicht an seiner Fahrerlaubnis" erfüllen ;-) Hallo, das wäre die einfachste und billigste Lösung. Sollte sich innerhalb von Jahrzehnten irgend jemand an der Blaulichtfahrt eines Traktors mit TSA stören und zur Polizei gehen, sind das 10 € oder 20 €, - wenn überhaupt. Billigere Lösungen gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
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