Rubrik | Einsatz |
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Thema | Sch.... Job! Fläschen Dekon in Ortsmitte ;-) | 57 Beiträge |
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 643579 |
Datum | 07.09.2010 14:43 MSG-Nr: [ 643579 ] | 12427 x gelesen |
Infos: | 07.09.10 Köln: Tanklaster verliert Gülleladung in Roggendorf (Bericht der FW Köln mit grossen Bildern)
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Berufsfeuerwehr
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Michael AlbertIm vorliegenden Einsatzfall hat ja die BF über das Maß der hoheitlichen Gefahrenabwehr hinaus Hilfe geleistet
Sehe ich etwas anders.
Aufgaben der Feuerwehr nach §1 FSHG
1. Bekämpfung von Schadenfeuern,
2. Hilfeleistung bei Unglücksfällen,
3. Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnlichen Ereignissen verursacht werden.
Dies sind die originären Pflichtaufgaben.
In diesem Fall würde ich sagen die BF Köln ist tätig geworden wegen einer Hilfeleistung bei Unglücksfällen - Unglücksfall: mit einer gewissen Plötzlichkeit eintretendes Ereigniss, das eine Gefahr für Menschen oder Sachen birgt oder zu bringen droht. - Die gewisse Plötzlichkeit des Ereignisses sehe ich gegeben, ebenso die Gefahr für Sachen, zumindest zu bringen droht, da der Geruch sich "festsetzen" kann, z.B. in der Lüftung von PKW, und daher im Gesamten zahlreiche Sachen von insgesamt hohem Wert bedroht sind.
Das andere hier eingebrachte Beispiel lässt sich damit auch "bearbeiten" jedoch sehe ich durch 2 Std. Wartezeit die plötzlichkeit nicht mehr geben, auch sehe ich nicht mehr die Gefahr dass sich der Schaden vergrössert. Das liegt aber daran das man nur spärliche Informationen in den anderen Theard bekommen hat und deswegen nicht alles vollkommen beurteilen kann.
Grüße
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