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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstunfähigkeits Versicherung | 28 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 643947 | ||
Datum | 10.09.2010 23:21 MSG-Nr: [ 643947 ] | 14733 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Horcher Ein Lebenszeitbeamter ist aber auch nicht zwingend in den Ruhestand zu versetzen ... Derartige Dinge regeln die jeweiligen Landesbeamtengesetzte o. ä. Vorschriften auf kommunaler Ebene wohl insgesamt uneinheitlich in Deutschland. Auch hier ist es der Föderalismusreform zu verdanken, dass wir in eine Kleinstaaterei mit unterschiedlichsten Regelungen zurückfallen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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