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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaDienstunfähigkeits Versicherung28 Beiträge
AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW644012
Datum12.09.2010 09:47      MSG-Nr: [ 644012 ]14229 x gelesen

Geschrieben von Marcel Becker
...Arbeitsunfähigkeitsversicherung...

Ich möchte gerne mal eine kurze begriffliche Erläuterung in den Raum werfen.

Die Arbeitsunfähigkeit ist eine vorübergehende Erwerbsminderung. Die einzige Möglichkeit diese zu versichern ist über eine Krankentagegeldversicherung.
Diese leistet bei einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit (idR.) nach einer Karenzzeit (z.B. 6 Wochen analog zur Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) eine vorher vereinbarte kalendertägliche Summe zur Absicherung des entstehenden Verdienstausfalles.

Für alle, die eine unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben macht diese natürlich keinen Sinn, ist aber für Angestellte und Selbständige elementar wichtig.

Die Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit stellt auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit ab, die Erwerbsminderungsrente beurteilt die Restleistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ein Hinweis noch, mit dem ich mir wahrscheinlich keine Freunde mache. Bei Außendienstvermittlern und Maklern gibt es leider viele, die keine Ahnung von der tiefergehenden Materie haben - trifft übrigens leider oft auch auf die viele Verbraucherzentralen zu.

Achtet bei Eurem Vermittler neben Eurem guten Bauchgefühl auch auf die berufliche Qualifikation. Ein Versicherungsfachmann (BWV) ist ein Quereinsteiger, der eine berufsbegleitende Ausbildung genossen hat um diese Produkte verkaufen zu dürfen.

Versicherungskaufleute, -fachwirte, -betriebswirte und Dipl.-Versicherungskaufleute haben Ihren Job auch grundlegend gelernt bzw. studiert und daher auch Ahnung von den tiefergehenden Bedingungen und Klauseln, die im Leistungsfall greifen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
David


An unsere stillen und nicht so stillen Mitleser: Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder.

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