Führungsdienst-Richtlinie; Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Kai SchaumannIch kenne nun Eure "Führungsrichtlinie Rheinland-Pfalz" nicht
FüRi RLP
Der Einsatzleiter auf Gemeindeebene (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 LBKG) verfügt grundsätzlich zu
seiner Unterstützung an der Einsatzstelle über eine Führungsstaffel (FüSt) in einer
Stärke von 1/2/3/6 als bewegliche Führungseinheit mit einem Einsatzleitwagen (ELW) 1
nach DIN 14507-2 : 1999-07 Besetzung der Führungsstaffel:Funktion | Qualifikation |
Einsatzleiter | Verbandsführer |
Führungsassistent S2-S3 „Lage und Einsatz“ | Zugführer eines Fachdienstes |
Führungsassistent S5 „Presse und Medien“ | Zugführer eines Fachdienstes und Pressewart |
Führungshilfskraft | Fahrer/Sprechfunker |
Führungshilfskraft | Sprechfunker |
Führungshilfskraft | Sprechfunker/Lagekartenführer/Tagebuchführer |
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