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RubrikAusbildung zurück
ThemaPrüfungsfragen Truppführerausbildung11 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz645190
Datum18.09.2010 19:40      MSG-Nr: [ 645190 ]3742 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Niklas Lemler1.Welche Ziele sollen mit der Normung der Feuerwehrfahrzeuge erreicht werden?
a.) Begrenzung der örtlichen Einsatzmöglichkeiten.
b.) Vereinheitlichung der Einbauten und Ausführungen.
c.) Festlegung des äußeren Erscheinungsbild der Feuerwehr.
d.) Beschreibung der minimalen Qualitätsanforderungen.

[b) ist klar, dass a) und c) falsch sind auch, aber d)????]

Antwort d stimmt auch, eine Norm beschreibt immer u.a. Qualitätsanforderungen.

Geschrieben von Niklas Lemler2.Darf bei unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen von den geforderten
Mindestabständen, bei Menschenrettung, abgewichen werden?

[Dass bei Bahnanlagen der Abstand reduziert werden darf weiß ich, aber gilt dies auch im Allgemeinen]

Grundsätzlich ist es ja möglich zur Menschenrettung von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abzuweichen. Grad beim elektrischen Strom würd ich das aber grundsätzlich lassen.

Geschrieben von Niklas Lemler3.Welche Gefahren können beim Löschen mit Wasser im Getreidesilo/Malzsilo oder
vergleichbaren Lagerstätten entstehen?
a.) Keine.
b.) Einsturzgefahr.
c.) Es entstehen brennbare Gärgase.

[Es geht mir eigentlich nur um die Gärgase]

Gärgase können schon entstehen, aber eher längerfristig und für eine momentane Brandbekämpfung zu vernachlässigen, hier ist Antwort B richtig- Stichwort quellfähige Materialien.

Geschrieben von Niklas Lemler4.Wer ist bei Einsätzen im Gleisbereich der Deutschen Bahn sofort zu verständigen?
a.) Die Kreisverwaltung.
b.) Der Notfallmanager der Deutschen Bahn AG.
c.) Die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG, diese wird von der FEZ
bzw. Integrierte Leitstelle verständigt.
d.) Das nächstgelegene Stellwerk.
e.) Der nächste Bahnhof

[Auch hier eigentlich nur: Notfallleitstelle ja oder nein?]

Nein, der Notfallmanager auch. DB-Notfallmanagment


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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 18.09.2010 18:45 Nikl7as 7L., Kettig
 18.09.2010 19:08 Nikl7as 7L., Kettig
 18.09.2010 19:18 ., jetzt Dortmund
 18.09.2010 19:20 Nikl7as 7L., Kettig
 18.09.2010 19:37 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 18.09.2010 19:48 Nikl7as 7L., Kettig
 18.09.2010 20:06 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 18.09.2010 19:11 Bene7dik7t J7., Heilbronn
 18.09.2010 19:40 Dani7el 7M., Jockgrim
 18.09.2010 19:52 Nikl7as 7L., Kettig
 18.09.2010 19:55 Dani7el 7M., Jockgrim

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