Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad | 18 Beiträge |
Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 645220 |
Datum | 18.09.2010 21:25 MSG-Nr: [ 645220 ] | 6680 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Oberfeuerwehrmann
Hauptfeuerwehrmann
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
also unabhängig vom Sinn der Dienstgrade in den FF, im Dienstbetrieb interessiert weniger der Dienstgrad als viel mehr die Qualifikation und (nicht zu vergessen) persönliche Kompetenz des jeweiligen. Diese sind nach den meisten Dienstgrad-VO's der Länder auch ausschlaggebend dafür, ob jemand durch i.d.R. den Bürgermeister auf Vorschlag der Wehrführung befördert werden kann:
im Meckpomm gilt eine Verordnung mit dem unsäglichen Namen FwLaufbDgrAusbVO, nach welcher man, wie meines Wissens in so ziemlich allen deutschen Bundesländern, nach der Grundausbildung die juristische Möglichkeit erhält, zum Feuerwehrmann befördert werden zu können (daher der Name), für den OFM braucht man in MV m.W. min. einen Fachlehrgang, für den HFM den Truppführer. BM-Dienstgrade bedürfen wie in den meisten Ländern mindestens der GF- bzw. ZF-Qualifikation (ZF, GF bei Leiter einer Feuerwehr), ein Unterbrandmeister existiert in der mir bekannten Fassung der VO nicht.
Gruß, Tim
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