Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Strafrechtliche Probleme bei Einsatzfahrten | 15 Beiträge |
Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Hamburg | 645526 |
Datum | 20.09.2010 16:57 MSG-Nr: [ 645526 ] | 5067 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Tach
ich gehe davon aus, dass einem RA mit Spezialgebiet Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Haftungsrecht sowie dem seltenen Spezialgebiet Haftungsrechtrecht siehe hier weiß, was alles auf so eine Seite sollte.
Gruß Peter
Alles meine eigene Meinung....wie immer...
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