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Persönliche Schutzausrüstung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzgrundsätze, war: kein 'normaler' Einsatz: Kaminbrand2 Beiträge
AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen646105
Datum23.09.2010 20:06      MSG-Nr: [ 646105 ]1007 x gelesen

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Geeigente PSA ist zur Verfügung zu stellen, vgl. § 12 UVV Fw.
Schutz von Menschenleben (gerade auch der eigenen Kräfte) geht vor Sachwertschutz!
4. Enthält die Luft Schadstoffe, sind Atemschutzgeräte zur Verfügung zu stellen, vgl. UVV Fw § 12,


Dazu noch UVV Fw:
§ 17 Verhalten im Feuerwehrdienst
...
Durchführungsanweisungen
Zu § 17 Abs. 1: Diese Anforderungen ist z.B. erfüllt, wenn

- das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung überwacht wird.
Die Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung ergibt sich
aus § 14 UVV "Algemeine Vorschriften" ( GUV 0.1 )

...


H3.


Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung
und nicht die anderer !

Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig !

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 22.09.2010 12:35 Jürg7en 7M., Weinstadt kein "normaler" Einsatz: Kaminbrand - mehr als 20 verletzte FW-Männer
 22.09.2010 13:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2010 20:06 ., Obernkirchen

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