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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Mela8nie8 A.8, Kürten / NRW | 646121 | ||
Datum | 23.09.2010 21:44 MSG-Nr: [ 646121 ] | 26079 x gelesen | ||
Mal abgesehen von der Frage, ob man dies einem UBM untersagen darf, käme ich als UBM schon alleine nicht auf die Idee, überhaupt GF Aufgaben zu übernehmen, da mir die Ausbildung dafür fehlt! Nicht umsonst gibt es einen GF-Lehrgang. Die mit dieser Aufgabe verbundene Verantwortung würde ich ohne entsprechende Qualifikation nicht auf mich laden, schließlich bin ich anschließend der(die)jenige, dem "an die Karre gepisst" wird, wenn bei einem solchen Einsatz etwas passieren sollte... Spätestens beim Staatsanwalt kommt dann die unangenehme Frage: "Wie, sie haben eine Gruppe geführt? Sie haben doch gar nicht die entsprechende Ausbildung!" | ||||
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