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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 646130 | ||
Datum | 23.09.2010 22:16 MSG-Nr: [ 646130 ] | 25373 x gelesen | ||
Geschrieben von Melanie Honka pätestens beim Staatsanwalt kommt dann die unangenehme Frage: "Wie, sie haben eine Gruppe geführt? Sie haben doch gar nicht die entsprechende Ausbildung!" Dann frag doch einfach mal den Staatsanwalt, wo steht , dass der Einsatzleiter grundsärtzlich eine Gruppenführerqualifikation haben muss. Ich hab den § noch nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | ||||
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