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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 646137 | ||
Datum | 23.09.2010 22:38 MSG-Nr: [ 646137 ] | 25635 x gelesen | ||
Prost Mahlzeit. Geschrieben von Adrian Horbert „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ "Wer als FM(SB) im Einsatz das Feuerwehrauto nicht zur E-Stelle fährt (z.B. weil ihm die notwendige Fahrerlaubnis fehlt), der kommt für ein Jahr ins Gefängnis." War es das, was du sagen wolltest? grübelnd, Henning P.S.: ich in da übrigens deutlich anderer Meinung.... | ||||
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