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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 646139 | ||
Datum | 23.09.2010 22:44 MSG-Nr: [ 646139 ] | 25155 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Adrian Horbert Dann frag doch einfach mal den Staatsanwalt, wo steht , dass der Einsatzleiter grundsärtzlich eine Gruppenführerqualifikation haben muss. Ich hab den § noch nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Der Einsatzleiter muss mindestens Gruppenführer sein, häufig (wenn ein Zug oder mehr im Einsatz ist) auch Zugführer oder mehr. Aber schon der GF unterhalb des EL muss auch GF gelernt haben, so geschrieben in §14 der "UVV Feuerwehr", in Verbindung mit der FwDV2 und für die speziellen Fälle natürlich auch die FwDV7, Nummer 4 mit Tabelle 1. Gruß, Henning | ||||
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