Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 646140 |
Datum | 23.09.2010 22:46 MSG-Nr: [ 646140 ] | 25413 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Unterbrandmeister /-in
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hi,
Geschrieben von Adrian HorbertDann frag doch einfach mal den Staatsanwalt, wo steht , dass der Einsatzleiter grundsärtzlich eine Gruppenführerqualifikation haben muss. Ich hab den § noch nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Ich könnte wesentlich besser mit der Frage des Staatsanwalts leben "warum sind Sie nicht ausgerückt" weil das vornehmlich nicht mein eigenes Problem sondern ggf. das der Gemeinde ist. Die Frage des Staatsanwalts "warum haben Sie sich ohne Qualifikation angemaßt einen Einsatz zu führen, den Sie aufgrund ihrer falschen Entscheidungen in den 1. Minuten vor die Wand gefahren haben und es a) zu einer massiven Schadenausweitung gekommen ist oder schlimmer b) jemand (sei es ein eigener Kamerad oder ein Bürger, dem wir eigentlich helfen wollten) zu Schaden gekommen ist". Das ist fahrlässig und führt im schlimmsten Fall hierzu § 222 StGB
Woher kommt eigentlich die Ansicht, dass mancher UBM meint, ohne weiteres eine Einsatzleiterfunktion übernehmen zu können? Man kommt ja auch nicht auf die Idee, nem Anwärter nen PA anzuziehen, was grundsätzlich auch nicht so kompliziert ist...
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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