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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 646150 | ||
Datum | 23.09.2010 23:16 MSG-Nr: [ 646150 ] | 25274 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Adrian Horbert Hm. Du kommst bei einer Dienstfahrt mit deinem Fahrzeug, vielleicht ein Truppfahrzeug und du als UBM und deine zwei Kollegen als sagen wir mal OFM an einem Brand vorbei. Du hälst sicher an, willst ja nicht nach § 323c StGB dran sein. Du meldest das natürlich der Leistelle und ihr fangt an, zu helfen. Ich glaube, dass erfüllt sicher die Definition, dass du nun im Einsatz bist. Ich hoffe mal nicht, dass dann die Kameraden ohne Atemschutz oder ohne Sicherheitstrupp kopflos in das brennende Gebäude rennen, weil sie Angst vor einer Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung haben. Falls doch, ist bei der Ausbildung (und vermutlich auch bei der Grundeinstellung zur Thematik) ganz gründlich was schief gelaufen!! Geschrieben von Adrian Horbert Wer ist in diesem Moment dann nur der Einsatzleiter? Derjenige, der faktisch das Kommando über die beiden anderen hat. Das war einfach. Das ist aber dann auch wieder ein Einzelfall, der unter Notstandsgesichtspunkten zu betrachten ist und kein regulärer Einsatz. Gruß, Henning P.S.: rein praktisch würde es mich aber auch nicht wundern, wenn es in so einem Fall faktisch keinen Einsatzleiter gibt sondern jeder das tut, was er für richtig hält. | ||||
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