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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 646152 | ||
Datum | 23.09.2010 23:22 MSG-Nr: [ 646152 ] | 25452 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Julian Holsing Und es wird umso schwerer zu rechtfertigen, wenn parallel hauptamtliche Kräfte ausrücken, wie im ursprünglichen Beispiel. Grundsätzlich Ack., wenn es um die Übernahme einer sicherheitsrelevanten Funktion ohne die dafür notwendige Qualifikation geht. Allerdings bleibt dann auch die hier schon angesprochene Möglichkeit, aus mehreren alarmierten Einheiten vor Ort eine ordnungsgemäß besetzte Einheit zusammenzustellen. Ebenfalls kann es auch dann im Einzelfall immer noch sinnvoll/notwendig/gerechtfertigt sein, unter Notstandsgesichtspunkten bis zum Eintreffen der weiteren Einheiten Erstmaßnahmen unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen. Gruß, Henning | ||||
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