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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 646153 | ||
Datum | 23.09.2010 23:23 MSG-Nr: [ 646153 ] | 25306 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Wo siehst du konkret den Unterschied? Ich sehe den Unterschied wie du auch schreibst in der Unzumutbarkeitseinschränkung, noch stärker in der Einschränkung "ohne erhebliche eigene Gefahr", die aus dem Führen eines Fahrzeuges ohne Ausbildung unstrittig hervorgeht. Das der UBM mit seinem Fahrzeug ohne GF die Halle verlässt, da sehe ich keine klar geltende Rechtsvorschrift, wenn die bereits genannte Kombi verschiedener UVVen und DVen tatsächlich verbietet, dass der Einsatzleiter keiner ohne GF-Lehrgang sein, dann vermute ich eher, dass dies aus Notstandsgesichtspunkten zu argumentieren ist. Geschrieben von Henning Koch Ich habe wenig Hoffnung, da eine im Vorfeld zementierte Meinung zu ändern. Ich werf nicht so schnell den Betonmischer an. Ne nachvollziehbare Diskussion auf Faktenbasis kann mich leicht überzeugen, dass es OK ist, wenn das Fahrzeug nicht ausrückt. Kennt jemand vielleicht irgendwelche Fälle, wo sowas mal real vor Gericht geklärt wurde? Ansonsten ist vielleicht auch eh die Diskussion praxisfern. Viele Grüße Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | ||||
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