Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 646159 |
Datum | 24.09.2010 00:24 MSG-Nr: [ 646159 ] | 25474 x gelesen |
Unterbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Strafgesetzbuch
Hallo,
auch wenn die Zitatfunktion etwas anderes behauptet, richten sich die Fragen wohl an mich ;-)
Geschrieben von Katja Midunsky
"Ebenfalls kann es auch dann im Einzelfall immer noch sinnvoll/notwendig/gerechtfertigt sein, unter Notstandsgesichtspunkten bis zum Eintreffen der weiteren Einheiten Erstmaßnahmen unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen."
Wann wäre denn ein solcher Einzelfall? Bestätigte Menschenrettung? Na dann Prost Mahlzeit, wenn dann auch noch auf dem ersteintreffenden Fahrzeug ein UBM sitzt, der nicht mal die Ausbildung für sowas hat. Damit ist so manch ausgebildeter GF schon überfordert.
Spannend bleibt dann die Frage, ob man etwas schlechter macht. Ist man einfach nur ineffektiv oder setzt den falschen Schwerpunkt, ändert das ja nichts am (ohnehin erfolgenden) Einsatz der "regulären Einheit", nur dass die Zeit bis zu deren Eintreffen für "etwas" genutzt wird.
Macht man etwas schlechter (Stellplatz für DL zuparken, eigene Kräfte übermäßig gefährden, ...) sieht das schon wieder anders aus.
Es muss auch klar sein, dass es ggf. auf "wir schauen schonmal wo es ist und was es ist, bereiten dies oder das vor und drücken den eintreffenden regulären Kräften dann den Schlauch in die Hand" hinauslaufen kann und nicht ein "wir rennen jetzt um jeden Preis rein" sein darf. Wenn man in dem Zusammenhang schonmal eine Leiter ans Fenster stellen und jemanden retten kann, um so besser.
So etwas ist immer eine heikle Sache, Ack.
Deswegen bin ich auch dagegen, mit Verweis auf den 323c StGB so ein Vorgehen zum Regelfall zu erklären.
Geschrieben von Katja Midunsky
"unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen."
Kannst du das mal ein wenig spezifizieren? Ich kann mir das zwar vorstellen, will aber eigentlich nicht glauben, dass du das wirklich so meinst...
Ganz konkret ging es doch hier um den Einsatz einer Führungskraft ohne die dafür notwendige Ausbildung.
Ich halte das nach den vorhin genannten Vorschriften für verboten.
Gruß,
Henning
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