Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 646162 |
Datum | 24.09.2010 00:46 MSG-Nr: [ 646162 ] | 25397 x gelesen |
Unterbrandmeister /-in
Unterbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Innenangriff
Löschwasserversorgung
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Geschrieben von Melanie HonkaMal abgesehen von der Frage, ob man dies einem UBM untersagen darf, käme ich als UBM schon alleine nicht auf die Idee, überhaupt GF Aufgaben zu übernehmen, da mir die Ausbildung dafür fehlt! Nicht umsonst gibt es einen GF-Lehrgang.
Wenn ich mich hier mal einmischen darf: Regelungen, nach denen der Dienstgradhöchste oder Dienstälteste bei felhendem ausgebildeten GF die Einheitsführung übernimmt sind wohl relativ alt. Früher waren die Anforderungen an Fkr. m.E. noch etwas geringer.
Und sowas ist doch auch heute noch bei TSF/TSA-Wehren durchaus anwendbar. Als unausgebildeter Einheitsführer aber z.B. einen IA zu fahren halte ich auch für mehr als kritisch. Hier geht es mehr darum, dass z.B. Einheiten in einer LWV auch mal ohne wirklichen GF auskommen können.
Dass man provisorisch die EL übernimmt ... ich halte es für fragwürdig, aber nicht generell ausgeschlossen.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
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