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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 646163 | ||
Datum | 24.09.2010 02:38 MSG-Nr: [ 646163 ] | 25202 x gelesen | ||
Moin! Geschrieben von Adrian Horbert Dann frag doch einfach mal den Staatsanwalt, wo steht , dass der Einsatzleiter grundsärtzlich eine Gruppenführerqualifikation haben muss. Ich hab den § noch nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. In HH ist es für die Feuerwehrangehörigen, die sowas nicht mit gesundem Menschenverstand beantworten können, in einer DA geregelt. Und das steht jedem Wehrfüher/ Kommandanten/ Ortsbrandmeister offen. Beste Grüße Sven Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de | ||||
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