News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | MV: Daumenschrauben über den Landeszuschuss? | 18 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 646246 | ||
Datum | 24.09.2010 14:01 MSG-Nr: [ 646246 ] | 5521 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Gegenfrage(n): 1. Wenn Grund für die fehlende Einsatzbereitschaft das Fehlen eines geeigneten Einsatzfahrzeuges ist, ist es dann sinnvoll, die Zuschüsse für ein Auto zu streichen? 2. Dann kann ich doch ein Auto beschaffen und einer Wehr zuordnen und vier Wochen nach Auszahlung des zuschusses das Auto in eine andere Wehr umsetzen. 3. Und wenn in einer Wehr dann Herr XY (Platzhalter für beliebige mehr oder weniger wichtige Person) Mitglied ist, dann gilt das ganze sowieso nicht, weil man muss ja die örtlichen Bedingungen berücksichtigen? Irgendwie klingt das für mich noch nicht wirklich so, als wenn es komplett durchdacht ist. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|