1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Daniel Ruhland bzw. ArtikelEr verwies auf Beispiele in MV
Aussage in dem Artikel ist, dass es nur für einsatzbereite Wehren auch Zuschüsse geben soll. Um dies einzuführen wird auf ein Beispiel verwiesen. Das vorgebrachte Beispiel ist auch geeignet allen Zuhörern gegenüber einleuchtend zu sein. Nun die Frage meinerseits: Wenn die Regelung "Zuschüsse nur für einsatzbereite Wehren" erst ein mal eingeführt ist, wer sagt mir dann, dass sie nicht auch zum Nichtfördern von Wehren angewendet wird, die wegen des Mangels eines angemessenen Einsatzfahrzeuges nicht einsatzbereit sind.
Geschrieben von Daniel RuhlandOch, solcher "Bauernschläue" haben schon ganz andere einen Riegel vorgeschoben
Das kann man doch gewiss erst dann wirklich sehen, wenn konkrete Gesetztestexte bzw. Förderbescheide vorliegen. Da können sich dann die Juristen drüber auslassen, was zulässig ist und was nicht. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass da dann immer noch das eine oder andere Hintertürchen vorhanden ist.
Geschrieben von Daniel RuhlandWie viele so wichtige Leute, es geht hier um eine Landesrichtlinie, sind ggf. Mitglied in einer der betreffenden Wehren?
Tja, wenn es um ein neues Auto für die Feuerwehr im Wahlkreis geht lässt sich bestimmt der eine oder andere Politiker vor den Karren spannen. Er besorgt der Feuerwehr ein neues Auto und erhöht damit seine Wahlchancen. Ich will jetzt nicht behaupten, dass eine Wehr mit drei FA (SB) fünf neue Autos in den Stall bekommt, ich ahne halt nur, dass das Leben halt nicht Schwarz und weiß ist und gehe davon aus, dass alles nicht so toll kommt, wie es versprochen wird.
Geschrieben von Daniel RuhlandFür mich irgendwo schon. Vor allem auch diesen Satz finde ich bemerkenswert:
Wir werden sehen, was aus der Ankündigung wird ...
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen
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