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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 646319 | ||
Datum | 24.09.2010 20:07 MSG-Nr: [ 646319 ] | 24727 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Henning Koch Die Lage scheint es so oder ähnlich zu Beginn jedes FIII zu geben ;-) Und ist wichtige Grundlage, um den Azubis das vollständige Erkunden vor Augen zu führen :-) Geschrieben von Henning Koch Trifft nun eine nur bedingt einsetzbare Einheit vorher ein, gibt es zwei Möglichkeiten: Es sei denn, ein Angehöriger der Person ist Anwalt und fängt an die Frage zu stellen - was wäre wenn derjenige eine GF-Ausbildung gehabt hätte, die richtige Entscheidung getroffen hat und der Gesprunge noch leben würde, wenn man ihn zeitnah entdeckt hätte (vgl. Diskussion zum Fw-Führerschein ;-). Ich glaube einfach, dass egal wie es ausgeht, die ganze Situation die Gefahr birgt, dass es zu einer Überforderung des UBM kommt, der sich, wenn etwas schief gegangen ist vielleicht ein Leben lang die Frage stellen wird "was wäre wenn..." Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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