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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 646326 | ||
Datum | 24.09.2010 20:34 MSG-Nr: [ 646326 ] | 24704 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Horbert „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Und woher weißt du, dass das Ganze ohne erhebliche Gefahr für dich und die Mannschaft vonstatten geht? Ich finde das schon sehr bedenklich. Bevor man sichtlich überfordert vor der Einsatzstelle steht, bleibt man lieber im Stall stehen und alarmiert nach. Nur mein Meinung. Gruß Alex Das ist meine persönliche Meinung! | ||||
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