Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Umstellung Funkrufnamen in Hessen | 89 Beiträge |
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 646417 |
Datum | 25.09.2010 19:24 MSG-Nr: [ 646417 ] | 45099 x gelesen |
Infos: | 25.09.10 Funkrufnamenkatalog RLP 24.09.10 Generator für OPTA für Hessen (Basierend auf Funkrufnamenkatalog 2011 V 1.0)
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1. Abschnittsleiter
2. Anhängeleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
1. Abschnittsleiter
2. Anhängeleiter
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Abschnittsleiter
2. Anhängeleiter
Geschrieben von Holger MartikerEin Zug, der durch weitere Kräfte verstärkt wird, dann kann der Zugführer ja weiterhin seinen Namen behalten
Ja, wenn man mal einen Namen hat...
Geschrieben von Holger MartikerAber ich denke nicht dass alle 3 Zugführer mit dem gleichen Fahrzeug kommen. Meistens stehen ja dann entsprechende KdoWs o.ä. für diese zur Verfügung.
Hm, damit geht das Problem los. Ein Zug hat keinen Namen, weil er kein Fuehrungsfahrzeug hat. Ausserdem kann der Zug aus verschiedenen Fahrzeugen bestehen - mal nur aus KFZ eines Stadtteils, mal gemischt.
Der Begriff "Abschnittsleiter" ist als Loesung so schlecht nicht, nur ist das in Hessen ungluecklich geloest, weil ein AL ein GF, ZF oder VF sein kann - je nach Groesse der Abschnitte.
Gleichzeitig gibt es den Begriff AL noch als Ebene ueber dem ZF = weisse Kennzeichnung...
Wenn jetzt ein GF als AL eingesetzt wird, muesste dieser die weisse Weste tragen...Dann steht "rot" ueber "weiss". Eigentlich ist "weiss" ueber "rot"... und genau das wird immer wieder in der Realitaet gefordert und diskutiert.
Grüße
Lüder Pott
Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...
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