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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Umstellung Funkrufnamen in Hessen | 89 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 646496 | ||
Datum | 26.09.2010 13:12 MSG-Nr: [ 646496 ] | 44815 x gelesen | ||
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Geschrieben von mir So hab ich das noch garnicht gesehen, könnte aber auch sein, denn das HBKG kennt ja neben GBI/SBI auch Wehrführer als Leiter der Ortsteilwehr (§12). Sorry, das war nicht ganz richtig, da ich nicht in die aktuelle Version geschaut habe. Hier heißt es nun: "Die Gemeindebrandinspektorin oder der Gemeindebrandinspektor leitet die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde. Dies gilt auch für Gemeinden mit mehreren Ortsteilfeuerwehren. Diese werden von einer Wehrführerin oder einem Wehrführer geführt. Sie oder er unterliegt den Weisungen der Gemeindebrandinspektorin oder des Gemeindebrandinspektors" (Hervorhebung durch mich) Also ist er jetzt kein "Leiter" mehr, sondern ein "Führer". Wo auch immer der Unterschied liegt... "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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