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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 647357 | ||
Datum | 01.10.2010 11:26 MSG-Nr: [ 647357 ] | 23896 x gelesen | ||
Der Leiter der Feuerwehr ist aber rechtlich auch voll verantwortlich für mögliche Folgen seiner Entscheidung. Hat er einen ungeeigneten Kandidaten hierfür ernannt und es geht schief, dann wird sich der Leiter der Feuerwehr juristisch der Frage eines möglichen Organisationsverschuldens, eines möglichen Auswahlverschuldens oder einer fehlenden Wahrnehmung seienr Kontrollpflichten gegenübersehen. Wenn im jeweiligen Bundesland für eine Funktion eine best. Qualifikation gefordert wird, so ist es "sehr angeraten" diese auch zu erfüllen. Das jeweiliges Brandschutzgesetz, Ausführungsbestimungen, Vollzugsbekanntmachungen, etc. sind zu beachten. De jure kann der Leiter einer Feuerwehr nur in diesen Grenzen entscheiden. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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