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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Busspur benutzen | 47 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 647440 | ||
Datum | 01.10.2010 22:30 MSG-Nr: [ 647440 ] | 13636 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Horbert Mal im Ernst, diskutiert ihr das wirklich auf der Wache??? Einfach nachgucken... so ein Internet weiss allerhand: Ge- oder Verbot Verkehrszeichen 245 Bussonderspur Fahrzeugführer dürfen auf Bussonderfahrstreifen mit anderen Fahrzeugen als mit Omnibussen des Linienverkehrs sowie den nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnenden Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs nicht fahren. Erläuterung 1.Mit Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern und Bussen im Gelegenheitsverkehr darf der Sonderfahrstreifen nur befahren werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. 2.Taxen dürfen an Bushaltestellen (Zeichen 224) zum sofortigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen halten. nullnullGe- oder Verbot Verkehrszeichen 245 Bussonderspur Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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