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RubrikAusbildung zurück
ThemaBegriffsbestimmung. War: Fälle eines Hängetrauma´s7 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW647630
Datum03.10.2010 18:15      MSG-Nr: [ 647630 ]2961 x gelesen

Hallo Harald,

ich bin zwar kein Medizinmann. Werde aber trotzdem versuchen zum Thema, aus dem Bereich Absturzsicherung, beizutragen.

zu a) Ist mir bisher so nicht bekannt. Ich mach mich aber mal kundig.

zu b) Für den Fall des "über Kopf" hängens kann ich keine Aussage treffen

zu c+d) Für den Fall des Hängens mit den Beinen nach unten gilt: Ansrechbare Patienten möglichst für 30-40 Minuten in eine Hockstellung (notfalls auch Sitzen) bringen. Keinesfalls hinlegen, auch bei Anzeichen eines Schocks, durch den schlagartigen Rückstrom von Blut aus den Beinen zum Herz kann dieses versagen. Bei bewusstlosem Hängen im Seil kann innerhalb von 10 Minuten der Tod eintreten.

Ich hoffe, daß ich dir helfen konnte.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas Becker

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 16.09.2010 13:48 ., Walzbachtal Fälle eines Hängetrauma´s
 16.09.2010 14:26 Hara7ld 7D., Edenstetten
 03.10.2010 18:15 ., Haan / Rhld
 03.10.2010 21:08 ., Viskafors
 03.10.2010 21:14 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 04.10.2010 08:09 Hara7ld 7D., Edenstetten
 04.10.2010 09:37 Pete7r L7., Frankenberg
 04.10.2010 09:40 Hara7ld 7D., Edenstetten

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