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Landesfeuerwehrverband
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAltersgrenze anheben6 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP648044
Datum06.10.2010 10:33      MSG-Nr: [ 648044 ]1227 x gelesen

Gesetzesvorlage und -begründung aus 2008

Seitdem steht im § 12 unseres LBKG: Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf.

Das interessierte rheinland-pfälzische Feuerwehrangehörige das so nicht mitbekommen haben, ist nicht schlimm. Selbst der LFV schreibt noch vom 60. Lebensjahr.
Das zeugt vielleicht vom "Erfolg" der Änderung...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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 05.10.2010 21:07 gesperrt
 05.10.2010 21:11 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.10.2010 21:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.10.2010 22:29 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 05.10.2010 22:38 Ralf7 R.7, Kirchen
 06.10.2010 10:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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