Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Unterbrandmeister NRW | 87 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 648227 |
Datum | 07.10.2010 20:09 MSG-Nr: [ 648227 ] | 23813 x gelesen |
Unterbrandmeister /-in
Unterbrandmeister /-in
Strafgesetzbuch
Atemschutzgeräteträger
Löschgruppenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hi,
Antwort zu spät gesehen. ;-)
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd der UBM stellt sich keine Fragen, wenn nachher 2 Leute erstickt sind, weil eine andere Einheit länger gebraucht hat? Das glaubst Du doch selbst nicht, oder?
Hm, sicher nicht in dem Umfang wie mit den persönlichen Eindrücken vor Ort.
Geschrieben von Andreas BräutigamDa ist mir als Bürger der UBM, der hinfährt und das beste versucht draus zu machen, echt lieber.
Als Bürger vielleicht, aber mir weder als Juristin noch als Führugskraft.
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd JA, ich sehe da auch ganz deutlich eine Anwendung von 323c StGB, denn es sollte durchaus zumutbar sein, hinzufahren und im Rahmen seiner Möglichkeiten etwas zu tun.
Bei welchen Funktionen willst du denn die Grenze ziehen? Welche Positionen meinst du denn kann man ohne Ausbildung noch "irgendwie" ausfüllen?
Ich schicke nen AGTrupp ohne Truppführer rein, oder einen DL-Maschinisten-Azubi, oder einen AGT, der gerade keine gültige G26 hat, fahre trotz Lappen weg das LF zur Einsatzstelle oder hab gar keinen Lkw-Führerschein. Ist doch alles irgendwie zumutbar, denn wir haben ja Hilfspflichten und müssen wenigstens versuchen irgendwas zu tun.
Truppführer kann doch eh jeder, der ein paar Einsätze unter PA gemacht hat, G26 ist doch eh alles übertrieben, in dem Moment gibt es schon keinen Herzinfarkt. Der AGT-Azubi weiß schon wie man die Gerät und Maske anlegt und hat nen erfahrenen ATrFü an seiner Seite. Und LF fahren ist doch nicht so schwer, man fährt doch schon ein paar Jahre Pkw. Gerade mal für einen Monat den Lappen weg ist doch auch kein Problem, man muss doch was tun. Dann brauchen wir auch nicht mehr über den neuen Feuerwehrführerschein zu diskutieren. Man muss doch im Rahmen der Zumutbarkeit was tun...
Sorry. Auch wenn ich das jetzt überspitzt formuliert habe, aber das geht mir deutlich zu weit.
Geschrieben von Andreas BräutigamDasselbe erwarte ich nämlich von meinen Nachbarn und jedem Passanten in derselben Situation auch.
Was, dass sie Dinge tun, für die sie nicht ausgebildet sind?
Und alles wegen einer vermeintlichen Hilfspflicht? Wenn du so weit gehen willst, dann auch konsequent mit Garantenstellung und dann reden wir von Totschlag durch Unterlassen...
Geschrieben von Andreas BräutigamDas erwarte ich von jedem HiO-RTW hier, von jedem Schul-HLF (die zwar einen GF, aber formal gesehen keine fertig ausgebildete Mannschaft haben) und ganz sicher auch von einer FF-Einheit ohne GF an Bord.
Mit dem Unterschied, dass der RTW und das Schul-LF vor Ort sind oder irgendwo vorbei kommen. Die werden aber bestimmt nicht vom Stall aus dort hin geschickt. Wer vor Ort ist muss natürlich etwas tun. Und genau das wird dann gefährlich.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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