News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Regale, Prüfpflicht | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 648826 | ||
Datum | 12.10.2010 15:32 MSG-Nr: [ 648826 ] | 10211 x gelesen | ||
Für eine qualifizierte Inspektion ist es zwingend erforderlich, dass der Inspekteur Zugang zu der statischen Regalberechnung hat. Die im Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen vertretenen führenden Regalhersteller haben gemeinsam eine Schulung entwickelt, um eine optimale Qualifikation der Lagerinspekteure zu gewährleisten. Sieht für mich aus wie wenn da jemand eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit gefunden hätte. Was soll ein sog. Regalinspekteur können, was eine "normale" Sicherheitsfachkraft nicht kann? Die statische Berechnung hat bereits der Hersteller durchführen müssen. Die muss er auch bestätigen (können). Gründe für Beanstandungen: - Träger/Stütze verformt -> Austausch - Träger/Stütze korrodiert -> Austausch Fertig! Eine Überlastung des Regals kann, wenn überhaupt, immer nur punktuell am Prüfungstag festgestellt werden. Allerdings bezweifle ich, dass der Regalinspekteur sämtliche Paletten aus dem Lager zum Wiegen entnimmt. Am Tag darauf kommt dann Staplerfahrer Klaus und packt 10 Paletten nasse Sandsäcke in Regal -> so what? Wahrscheinlich denke ich hier aber zu "undeutsch" Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|