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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Regale, Prüfpflicht | 30 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 648833 | ||
Datum | 12.10.2010 16:06 MSG-Nr: [ 648833 ] | 10025 x gelesen | ||
Da musst du den VDS und deine Brandschutzversicherung fragen. Wenn ich diesen Ordner noch einmal anfasse bekomme ich garantiert Herzrasen. Spaß beiseite, Ich bin leider nicht mehr in diesem Job, dann könnte ich nachschauen. Es war allerdings eine VDS Richtlinie der wir uns mit der Feuerversicherung unterworfen haben. Alle anderen Feuerversicherungen haben allerdings keine Verbesserung gebracht. Um den Spaß komplett zu machen: Regalanlagen ab einer bestimmten Größe sind Bauanzeigepflichtig. Wer jetzt an Riesenregale denkt - nein, die sind Baugenehmigungspflichtig. Aber auch kleinere Regale können halt Bauanzeigepflichtig sein. | ||||
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