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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 648880 | ||
Datum | 12.10.2010 22:20 MSG-Nr: [ 648880 ] | 15027 x gelesen | ||
Mich stört die Bezeichnung Strafgeld! Ansonsten ist sowas - mit Einverständnis der Leute - heute in jedem Kegelclub gang und gebe. Das Geld sollte dann aber der jeweiligen Gruppe in Form einer Gemeinschaftskasse wieder zugute kommen. Wir nannten sowas immer Freud- und Leidkasse und gehen davon am Jahresende zum gemeinsamen Essen. Da wir bei der Dienstanwesenheit zw. Entschuldigt und Unentschuldigt unterscheiden ist eine nachträgliche Entschuldigung nur im Ausnahmefall denkbar (z. B. wenn höhere Gewalt die Entschuldigung verhinderte). Bei zweimaligem unentschulldigtem Fehlen steht dann ein Motivationsgespräch an! Ich persönlich habe immer mehrere Wege zur Entschuldigung zur Verfügung gestellt (Tel, Fax, Mail und über Dritte) Von daher sollte jeder die Möglichkeit haben sich zeitnah im Vorfeld zu entsprechend zu entschuldigen. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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