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gesunder Menschenverstand
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaRegale, Prüfpflicht30 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg648900
Datum13.10.2010 07:20      MSG-Nr: [ 648900 ]9589 x gelesen

Geschrieben von Dietmar ReimerUnd gerade bei Berufsfeuerwehren sind sie m.E. auch nicht zuständig und können somit auch nichts erfahren... Soweit richtig. Aber egal ob Berufswehr oder Freiwillig - es ist Sache und Aufgabe des Unternehmers / Arbeitgebers, Unfälle und Beinaheunfälle zu erfassen, auszuwerten und diese Ergebnisse in die Gefährdungsbeurteilung einfließen zu lassen.

Prävention:
Geschrieben von Dietmar ReimerDazu braucht es allerdings keine Norm, keine jährliche Überprüfung und Doku, sondern nur einen wachsamen Blick der Mitarbeiter. Klappte bisher ganz gut, oder werden regelmäßig Kollegen unter Regalen begraben... Wie war das nochmal mit dem GMV ... ;)
Wenn das immer so gut funktionieren würde, dürfte es keine Unfälle durch "menschliches Versagen", sprich also Dummheit, Ignoranz, Gleichgültigkeit, Improvisation, ... geben.
Und genau deshalb sind normative oder gesetzliche Vorgaben sinnvoll, das Rad muss nicht jedesmal neu erfunden werden.

Lagerkonzept und mehr:
Geschrieben von Dietmar ReimerMacht vermutlich Sinn bei Industriebetrieben mit zig Metern Regalfluchten, oder Hochregallagern, die kein Mensch überblicken kann.
Hört sich für mich eher nach Arbeitsbeschaffungsprogramm an, wenn ich an die typische Feuerwache mit entsprechend überschaubarer Lagerhaltung denke...Eine Feuerwache ist mit Industriebetrieben nicht zu vergleichen, ... und somit entfallen viele Risikofaktoren, die in der Industrie vorhanden sind.
Sicher?
Geh doch mal in die Wachen in deiner Umgebung, schau dir die Lager an, was da alles rumsteht , wie die Sachen wo gelagert sind ...
Der Mensch ist nunmal faul und das gute alte Motto "gucken, nachdenken, handeln" wird - egal ob im Beruf oder im Ehrenamt - oftmals auf das letzte Drittel reduziert. Die Gründe dafür sind genauso vielfältig wie die Mitarbeiter.
Der Arbeitsschutz mit seinen gesetzlichen und normativen Anforderungen ist nunmal ein Kompromiss zwischen dem Schutz des Menschen und (manchmal vermeintlichen) wirtschaftlichen Erfordernissen und Interessen.
Natürlich kann und darf ich als Verantwortlicher vereinfachen. Aber diese Vereinfachung besteht nicht darin, planlos irgendwas wegzulassen ... du musst schon sorgfältig planen, agieren und überwachen, wenn du mit der Vereinfachung tatsächlich eine langfristige Verbesserung und Sicherheitserhöhung erreichen willst.

Geschrieben von Dietmar ReimerAber es sollte schon im Rahmen einer Analyse der Gefährdungssituation einen Sicherheitsgewinn bringen, und nicht nur ein mehr an Prüfung und Verwaltung (der Prüfergebnisse). Genau das ist der Punkt.
Die Gefährdungsbeurteilung gibt uns ein Instrument an die Hand, mit dem wir unsere Maßnahmen bedarfsgenau festlegen können, sollen und müssen.
Aber um diese Punktlandung machen zu können - ohne auf eine teure Überprotektion oder weitaus schlimmer Unterprotektion hinauszulaufen - muss ich über die dafür notwendigen Kenntnisse verfügen. Und die muss ich mir nunmal beschaffen oder einkaufen.

Das "Bauchgefühl", das "Ist noch nie was passiert", das "haben wir noch nie gebraucht" - hilft dir im Schadenfall nunmal leider nicht aus der (Rechts-)Klemme.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein: www.helferportal.org

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