Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648906 |
Datum | 13.10.2010 08:08 MSG-Nr: [ 648906 ] | 14345 x gelesen |
Ist doch schön, dass direkt mit offenen Karten gespielt wird. Andere warten, bis der Interessent in der Tür steht (oder schon verpflichtet wurde), und offenbaren sich dann wie ein altaztekischer Geheimbund. Hier kannst du dich vorher informieren.
Und wenn es wirklich jemanden abschreckt, dass da was von Strafe steht, dann ist das eben so. Damit wird sicher kein realer Personalmangel produziert.
Übrigens: Solche "Strafgelder" beinhalten teilweise auch schon die Brandschutzgesetze, z.B. in RLP der § 37 LBKG:(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger oder Helfer des Katastrophenschutzes an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnimmt oder den dort ergangenen Weisungen nicht nachkommt,
...
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis zu zweihundertfünfzig Euro, geahndet werden.
Wer hat sich davon abschrecken lassen?
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
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