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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 648919 | ||
Datum | 13.10.2010 09:18 MSG-Nr: [ 648919 ] | 14078 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Aber in der betroffenen Wehr mit >60 Leuten sieht das wieder anders aus. auch da hast du mit Sicherheit irgendwelche Gruppen-/Zugeinteilungen, somit kommst du da auch wieder mit der Personenanzahl "runter" und es reicht eine normale Liste... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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