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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648931 | ||
Datum | 13.10.2010 10:39 MSG-Nr: [ 648931 ] | 13757 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Ruppel Es handelt sich m.E. nicht um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe (deren Zulässigkeit ich jetzt hier außen vor lasse), sondern um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Für die braucht es aber (Vorbehalt des Gesetzes) eine rechtliche Grundlage. Die sehe ich aber nicht. Also: weg damit. Wieso das? Das Geld fließt doch in eine Art "Gemwinschaftskasse" und nicht in einen öffentlichen Haushalt. Daher ist diese Forderung rein rechtlicher Natur nicht öffentlich-rechtlich ist, braucht dies auch keine Gesetze. In RLP gibt es einen Paragraphen, der sowas vorsieht, aber i.d.R. keine praktische Anwendung findet. Dann wirds nämlich richtig teuer. Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung. | ||||
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