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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 648944 | ||
Datum | 13.10.2010 11:11 MSG-Nr: [ 648944 ] | 13665 x gelesen | ||
Schon klar, aber ein Strafgeld ala Fußballmannschaft und eine Geldbuße nach dem LBKG sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Und Thomas´ Kommentar bezog sich auf das erstere. Die Geldbuße lässt sich natürlich durchsetzen, zur Not kommt da der Vollstrecker. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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