News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648953 | ||
Datum | 13.10.2010 11:28 MSG-Nr: [ 648953 ] | 13600 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Linkenbach Du kannst zwar ein "Strafgeld" einführen, die Zahlung aber nicht durchsetzen weil die rechtliche Grundlage fehlt.Da brauche ich keine rechtliche Grundlage, da reicht mir die Gruppendynamik. Geschrieben von Michael Linkenbach In der Feuerwehr ist das ganz anders. Da könnten auch schonmal Gerichte bemüht werden wenn es der Gefeuerte drauf anlegt.Könnte er gerne machen. Er wird ja nicht wegen 3, 6, 9... € geflogen sein, sondern wegen Nichtteilnahme am Dienst. So einfach ist die Welt. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|